Schulgeldfrei !
Verwaltungspauschale monatlich 30 €
Beachte bitte bei der Kostenkalkulation die Aufnahmegebühr in Höhe von 55 €
und die Prüfungsgebühr zum Beginn des Staatsexamens in Höhe von 100 € als jeweils einmalige Kosten.
Bei Praktikumseinsätzen außerhalb des Wohnortes müssen ggf. Kosten für die Unterbringung oder Fahrtkosten kalkuliert werden. Auch hier kann im Bedarfsfall eine finanzielle Unterstützung bei der Schulleitung beantragt werden.
In Zusammenarbeit mit dem SRH Klinikum Suhl und dem Regiomed Klinikum Hildburghausen werden zum Ausbildungsstart 1. August 2024 wieder je 2 Ausbildungsplätze mit Vergütung angeboten. Dazu ist es notwendig sich nach Bestätigung des Ausbildungsvertrages mit unserer Schule bei der Klinik zu bewerben. Das Auswahlverfahren obliegt den Kliniken.
Als Konsequenz aus dem Vertrag mit der Klinik ergibt sich, dass alle nötigen Fachpraktika in der Einrichtung absolviert werden. Weitere Details (Urlaubstage, Probezeit, etc.) erfahren Sie in einem persönlichen Vorstellungsgespräch mit der Personalabteilung.
Dieser Ausbildungsgang ist nach BAföG §2 (Schüler-BAföG) förderfähig.
Förderbar ist, wer das 44. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (Ausnahmefälle: persönliche und familiäre Gründe auf Antrag).
Die Förderung ist einkommensabhängig (Eltern bzw. Ehepartner).
Elternunabhängige Förderung erfolgt auf Antrag.
Grundbedarf für förderfähige Auszubildende, die zu Hause wohnen: 384 €.
Grundbedarf für die notwendige ausbildungsbedingte auswärtige Unterbringung: 754 €.
Wir beraten Sie gerne über Finanzierungsmöglichkeiten und geben Ihnen für Ihre jeweils individuelle Situation Ratschläge und in sozialen Härtefällen unmittelbare Unterstützung.
Hinweis zur steuerlichen Absetzbarkeit:
Die Absetzbarkeit des Schulgeldes von der Einkommenssteuerpflicht wurde gesetzlich neu geregelt und beträgt aktuell 30 % mit einer Obergrenze von 5000 € jährlich.